Asphalt (teerhaltig)

AVV 17 03 01*
Asphalt
Asphalt und Straßenaufbruch

Teerhaltiger Asphalt fällt in die Kategorie Sonderabfall, ist allerdings nur noch selten zu finden. Nur bei Straßen, die vor 30 Jahren oder mehr asphaltiert wurden, findet man noch Teer im Asphalt. Zwar kann es durch Wiederverwendung von Altmaterial in unteren Asphaltschichten Ausnahmen geben, diese Verfahrensweise ist jedoch relativ selten. Um zu erkennen, ob Asphalt teerhaltig ist, kann dieser mit weißer Farbe besprüht werden. Färbt er sich bräunlich, ist Teer enthalten und der Asphalt muss als Sonderabfall entsorgt werden.

Diese Abfallart nehmen wir leider nicht als Selbstanlieferung an unserem Recyclnghof entgegen.
Sie benötigen einen Container für die Entsorgung von Asphalt (teerhaltig)?
Welche Abfälle zählen zu(m) Asphalt (teerhaltig)?
  • Teerhaltiger Asphalt, nicht vermischt mit teerfreiem Asphalt und frei von anderen Störstoffen
Welche Abfälle zählen NICHT zu(m) Asphalt (teerhaltig)?
  • Diese Abfallart muss als sortenreiner Abfall entsorgt werden. Sämtliche Stoffe, außer die unter den erlaubten Abfällen aufgeführten, sind hiervon ausgeschlossen. Bei falscher Befüllung unserer Container berechnen wir die Änderung auf die neue Abfallart und ggbf. anfallende Sortierkosten.
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