Bahnschwellen sind, ähnlich wie Leitungsmasten und Pfähle, teerölimprägnierte Hölzer und gehören gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) in die Kategorie der gefährlichen, nachweispflichtigen Abfälle.
Diese Abfallart nehmen wir leider nicht als Selbstanlieferung an unserem Recyclnghof entgegen.
Sie benötigen einen Container für die Entsorgung von Bahnschwellen?
Als Sonderabfall-Container darf dieser ausschließlich mit beplankten oder unbeplankten Bahnschwellen befüllt werden. Keine Befüllung mit sonstigen Hölzern oder Baustoffen.
Passende Container für die Entsorgung von Bahnschwellen: