Bahnschwellen

AVV 17 02 04*
Bahnschwellen
Bahnschwellen

Bahnschwellen sind, ähnlich wie Leitungsmasten und Pfähle,  teerölimprägnierte Hölzer und gehören gemäß Abfallverzeichnisverordnung  (AVV) in die Kategorie der gefährlichen, nachweispflichtigen Abfälle.

Diese Abfallart nehmen wir leider nicht als Selbstanlieferung an unserem Recyclnghof entgegen.
Sie benötigen einen Container für die Entsorgung von Bahnschwellen?
Welche Abfälle zählen zu(m) Bahnschwellen?
  • Bahnschwellen (beplankt oder unbeplankt)
Welche Abfälle zählen NICHT zu(m) Bahnschwellen?
  • Als Sonderabfall-Container darf dieser ausschließlich mit beplankten oder unbeplankten Bahnschwellen befüllt werden. Keine Befüllung mit sonstigen Hölzern oder Baustoffen.
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