Holz, welches mit Holzschutzmittel auf Wasserbasis gestrichen wurde, zählt zu Holz A1-A3 und muss nicht als Sonderabfall entsorgt werden
Womit darf der Container NICHT befüllt werden?
Diese Abfallart muss als sortenreiner Abfall entsorgt werden. Sämtliche Stoffe, außer die unter den erlaubten Abfällen aufgeführten, sind hiervon ausgeschlossen. Bei falscher Befüllung unserer Container berechnen wir die Änderung auf die neue Abfallart und ggbf. anfallende Sortierkosten.
Unverbindliche Container-Anfrage für 7cbm Holz A4 (behandelt)