Baumischabfall

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Baumischabfall ist der Oberbegriff für gemischte Bauabfälle aller Art, ausgenommen Sonderabfälle. Hierbei kann es sich um Gemische aus Bauschutt, Holz, Bodenaushub oder auch Gartenabfall handeln. Baumischabfall ist die am häufigsten angefragte Abfallart und hat für Sie als Kunde den Vorteil, dass Sie den Abfall ohne vorherige Sortierung in einzelne Abfallfraktionen unkompliziert und schnell entsorgen können.

Sperrmüll

AVV 20 03 07
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Sperrmüll bzw. leichter Mischabfall ist die richtige Abfallart, wenn Sie eine Haushaltsentrümpelung oder -auflösung vornehmen und altes Inventar wie Möbel, Geschirr, Spielzeug o.ä. entsorgen wollen.

Verpackungsmaterial

AVV 15 01 06
Verpackungsmaterial
Verpackungsmaterial

Für die Beseitigung von Papier, Kartonage, Folien oder Verpackungsstyropor bieten wir Ihnen mit unserer Abfallart für Verpackungsmaterialien eine günstige Möglichkeit zur Entsorgung an.

Holz A1-A3

AVV 17 02 01
Holz A1-A3
Holz A1-A3
Holz A1-A3

Unter Holz A1-A3 versteht man ausschließlich unbehandeltes, ungestrichenes Holz ohne Kesseldruckimprägnierung oder Holzschutzmittel. Eine Ausnahme hierbei sind Holzschutzmittel auf Wasserbasis. Dabei werden weder Laminat (ca. 70% Kunststoffanteil), Sträucher, Astwerk oder Baumstämme zum Holz gezählt.

Bauschutt
Bauschutt sortenrein
Bauschutt sortenrein

Unter sortenreinen Bauschutt fallen ausschließlich mineralische Materialien wie Ziegel, Beton, Mörtel, Natur- oder Pflastersteine , Estrich, Zement, Fliesen oder Keramik ohne Verunreinigungen, Feinanteil, Bims, Ytong oder Porenbeton.

Bauschutt verunreinigt
Bauschutt verunreinigt

Verunreinigter Bauschutt steht wie sortenreiner Bauschutt für mineralische Materialien wie Ziegel, Beton, Putz oder Keramik, darf jedoch auch leichte Verunreinigungen oder Feinanteil bis maximal 10% Gesamtanteil enthalten.

Boden (mit Steinen)

AVV 17 05 04
Erdaushub (mit Steinen)
Erdaushub (mit Steinen)
Erdaushub (mit Steinen)

Bodenabfall fällt auf vielen Baustellen an, besonders bei großen Gewerken, Garten- und Landschaftsbauern oder auch kleinen Gartenprojekten im privaten Bereich. Bei der Entsorgung von Boden dürfen auch geringe Anteile an Steinen enthalten sein, die typisch beim Aushub von Erdreich sind.

Boden mit Grasnarbe

AVV 17 05 04
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Boden mit Grasnarbe nimmt bei der Entsorgung von Bodenabfällen eine Sonderrolle ein. Boden ohne Grasnarbe wird in großen Siebtrommeln von Verunreinigungen und Steinen befreit und als Siebboden wieder aufbereitet. Dies ist mit Grasnarbe jedoch aufgrund der Technik nicht ohne weiteres möglich, weswegen Boden mit Grasnarbe in der Entsorgung teurer ist. Doch auch hier bieten wir Ihnen entsprechende Entsorgungslösungen an.

Gartenabfall

AVV 20 02 01
Gartenabfall
Gartenabfall
Gartenabfall

Gartenabfall ist eine der Abfallarten, die bei Hausbesitzern und Garten-Landschaftsbau-Betrieben besonders im Frühling und Herbst in größeren Mengen anfallen. Hierzu zählen u.a. Sträucher, Astwerk, Blätter, Baumschnitt und Wurzeln. Bodenaushub, Grasnarbe und Kompost gehören jedoch nicht dazu und werden bei der Entsorgung von anderen Abfallarten abgedeckt.

Gipshaltige Baustoffe

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Gipshaltige Baustoffe werden heute sehr gerne beim Innenausbau verwendet, weswegen Sie auf so gut wie jeder Baustelle anfallen. Am häufigsten eingesetzt werden Gipskartonplatten, auch Rigips genannt. Sie eignen sich dank verschiedener Beschichtungen für Trocken- und Nassräume sowie für Feuerschutz, Schallschutz oder Isolierung. Aber auch andere (Trocken-) Bauelemente sind gipshaltig, bspw. Gipsputz oder Baugips.

Glas

AVV 20 01 02
Glas
Glas

Die Abfallart Glas umfasst u.a. Autoglas, Fensterglas oder Glasverpackungen. Dabei muss das Glas als sortenreiner Abfall entsorgt werden, sprich ohne Anhaftungen oder Verunreinigungen – bei Fensterglas darf bspw. kein Rahmen mehr vorhanden sein. Glasflaschen bzw. Trinkflaschen sollten aufgrund von Lebensmittelrückständen gesondert in städtischen Glascontainern entsorgt werden.

Holz A4

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Unter behandeltem Holz versteht man kesseldruckimprägnierte oder mit Holzschutzmittel behandelte Hölzer, die in der Regel für den Außeneinsatz witterungsbeständig gemacht werden, oftmals gut an der leicht grün- oder bräunlichen Färbung zu erkennen. Darunter fallen u.a. Jägerzäune, Dachstuhlholz oder Terrassendielen. Aufgrund der darin enthaltenen Chemikalien fallen auch A4-Hölzer unter die nachweispflichtigen Sonderabfälle.

Dachpappe
Dachpappe
Dachpappe

Nicht teer- oder asbesthaltige Dachpappe ist nur schwer von belasteter Dachpappe zu unterscheiden. In Deutschland wurden bis Mitte der 90er Jahre Teeröl oder Asbest in Dachbahnen verarbeitet, um sie witterungsbeständiger zu machen. Inzwischen ist der Einsatz solcher gefährlichen Stoffe verboten.

Um zu erkennen, ob Dachpappe teerhaltig ist oder nicht, können Sie sie mit weißer Farbe besprühen. Bei einer bräunlichen Färbung ist die Dachpappe belastet, bleibt sie weiß, ist kein Teer enthalten.

Dachpappe (teerhaltig)

AVV 17 03 03*
Dachpappe
Dachpappe

Die Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe ist deutlich aufwändiger als die von teerfreien Dachbahnen, da diese als Sonderabfall eingestuft wird. Das bedeutet, dass im Vorfeld die Belastung der Dachpappe festgestellt, entsprechende Termine mit Entsorgungsanlagen oder Deponien und Entsorgungsnachweise erstellt werden müssen. Da belastete Dachpappe gesundheitsgefährdend / krebserregend ist, sollten Sie bei der Handhabung auf ausreichenden Schutz wie Maske und Handschuhe achten.

Asphalt (teerfrei)

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Asphalt
Asphalt und Straßenaufbruch

Asphalt bzw. Straßenaufbruch fällt bei vielen Arbeiten an – besonders bei Tiefbauarbeiten oder Sanierungen von Straßen und Parkplätzen, aber auch bei Privatpersonen bei der Erneuerung von Garageneinfahrten oder Garagenhöfen. Für eine unkomplizierte Entsorgung des abgetragenen Asphalts bieten wir Ihnen sowohl passende Container als auch die Möglichkeit der Selbstanlieferung an unserem Recyclinghof an.

Asbesthaltige Abfälle

AVV 17 06 05*
Asbesthaltige Baustoffe
Asbesthaltige Baustoffe
Asbesthaltige Baustoffe

Asbesthaltige Abfälle sind gefährliche Abfälle, die nur durch fachmännische Unternehmen entsorgt werden dürfen. Asbest findet sich oft in Nachtspeicheröfen, Fassadenplatten oder Verrohrungen aus den 60er bis 80er Jahren wieder und wird heute aufgrund des schrittweise erfolgten Verbots nicht mehr weiter verbaut.

Dämmmaterial / KMF

AVV 17 06 03*
Mineralwolle / KMF
Mineralwolle / KMF
Mineralwolle / KMF

Mineralfaserabfälle, auch KMF (Künstliche Mineralfaser) genannt, sind weit verbreitet und werden bei der Dämmung von Häusern und Hallen verwendet. Der als gefährlicher Sonderabfall deklarierte Stoff muss gesondert entsorgt werden, darf also nicht mit anderen Abfällen vermischt werden. Für die korrekte Entsorgung muss KMF in entsprechend gekennzeichneten Säcken, sog. Big Bags für Mineralfaserabfälle, verpackt und verladen werden.

Asphalt (teerhaltig)

AVV 17 03 01*
Asphalt
Asphalt und Straßenaufbruch

Teerhaltiger Asphalt fällt in die Kategorie Sonderabfall, ist allerdings nur noch selten zu finden. Nur bei Straßen, die vor 30 Jahren oder mehr asphaltiert wurden, findet man noch Teer im Asphalt. Zwar kann es durch Wiederverwendung von Altmaterial in unteren Asphaltschichten Ausnahmen geben, diese Verfahrensweise ist jedoch relativ selten. Um zu erkennen, ob Asphalt teerhaltig ist, kann dieser mit weißer Farbe besprüht werden. Färbt er sich bräunlich, ist Teer enthalten und der Asphalt muss als Sonderabfall entsorgt werden.

Bahnschwellen

AVV 17 02 04*
Bahnschwellen
Bahnschwellen

Bahnschwellen sind, ähnlich wie Leitungsmasten und Pfähle,  teerölimprägnierte Hölzer und gehören gemäß Abfallverzeichnisverordnung  (AVV) in die Kategorie der gefährlichen, nachweispflichtigen Abfälle.

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