Womit darf der Container befüllt werden?
Asbesthaltige Baustoffe oder Materialien wie:
- Dach- und Fassadenplatten (z.B. Eternitplatten)
- Sanitärrohre oder Blumenkübel aus Asbestzement
- Vinyl-Asbest-Fliesen, Cushion-Vinyl-Beläge oder Floor-Flex-Platten
- Asbesthaltige Dämmstoffe, Dichtungen oder Dugenmassen
- Asbesthaltige Dachpappe
- Nachtspeicheröfen
Wichtig: Nachtspeicheröfen dürfen vor der Entsorgung NICHT zerlegt werden! Um Nachtspeicheröfen fachgerecht zu entsorgen werden der Hersteller, das Modell und das Datum der Produktion benötigt. Anhand dessen lässt sich feststellen, ob im Nachtspeicher Asbest verbaut wurde.
Womit darf der Container NICHT befüllt werden?
Container für die Asbest-Entsorgung dürfen ausschließlich mit Asbest befüllt werden. Dabei muss das Asbest in den entsprechenden BigBags, die wir Ihnen auf Wunsch gerne mitliefern, verpackt werden.