Befüllhinweise für Container


Bei der Befüllung von Containern sind einige wichtige Punkte zu beachten, damit wir die Container transportsicher bewegen können.

  • Container sind maximal bis zur obersten Ladekante zu befüllen. Wenn der Container aufgrund einer Überladung nicht transportsicher ist, muss der Container durch den Kunden dementsprechend so weit abgeladen werden, dass unser Fahrer den Container sicher bewegen kann. Bei vergeblichen Anfahrten aufgrund von Überfüllung wird eine kostenpflichtige Fehlfahrt in Rechnung gestellt.
  • Wird der Container mit einem anderen Material als dem ursprünglich bestellten Abfall befüllt erfolgt eine Nachberechnung des gesamten Containers.
  • Ist der Container aufgrund der Befüllung mit anderem Material nicht mehr transportabel, muss der Container durch den Kunden abgeladen werden – bestellen Sie bspw. einen 7cbm Container für Sperrmüll und lassen den Container in einem Bereich aufstellen, der für unsere 26-Tonner nicht zugänglich ist, befüllen den Container aber anschließend mit schwerem Material (bspw. Boden oder Steine), lässt sich der Container aufgrund des hohen Gewichts nicht mehr mit unseren kleinen Fahrzeugen bewegen. In diesem Fall wird dem Kunden eine kostenpflichtige Fehlfahrt in Rechnung gestellt und der Container muss aus- bzw. umgeladen werden.

Außerdem wichtig zu wissen:

  • Container haben Mindestabrechnungen. Auch wenn weniger Menge als die Mindestmenge im Container ist, wird die Mindestmenge abgerechnet.
    – 3 cbm Container mindestens mit 3 cbm
    – 7 cbm Container mindestens mit 5 cbm
    – 10 cbm Container mindestens mit 8 cbm
    – Abrollcontainer (größer 10 cbm Volumen) mindestens mit 15 cbm
  • Ab dem 15. Stelltag fallen Container-Mieten an, die wir je Kalendertag berechnen. Die kostenlose Inklusiv-Standzeit beträgt 14 Kalendertage (auf Privatgelände). Soll der Container auf öffentlicher Fläche gestellt werden, muss eine (kostenpflichtige) Sondernutzungserlaubnis der jeweiligen Stadt vorliegen.
  • Alle Aufträge müssen telefonisch oder per E-Mail an die Verwaltung gegeben werden. Unsere Fahrer nehmen keine Aufträge entgegen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Öffnungszeiten, ggbf. Vorlaufzeiten und unsere Zeitfenster für die Lieferung oder Abholung.
  • Fehlende Zugänglichkeit bei Anlieferung oder Abholung wird ebenfalls als kostenpflichtige Leerfahrt berechnet. Bitte sorgen Sie am Tag der Anlieferung und Abholung dafür, dass keine Autos oder andere Hindernisse im Weg stehen.
  • Fehlende Zahlung bei Aufstellung führt zu einer kostenpflichtigen Leerfahrt.
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