Sie wollen einen Container von uns stellen lassen, haben jedoch keine Möglichkeit, diesen auf einem privatem Grundstück zu platzieren? So bleibt in der Regel nur die Stellung des Containers auf öffentlicher Fläche. Dafür wird eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis der Stadt benötigt, in der der Container aufgestellt wird. Zu öffentlichen Flächen zählen:
Wenn keine Sondernutzungserlaubnis vorliegt, darf an der gewünschten Stelle kein Container aufgestellt werden. Die Genehmigung muss bei Stellung des Containers bereits vorliegen. Darin ist keine Baustellenabsperrung enthalten – dies ist ein separater Vorgang, um den sich darauf spezialisierte Unternehmen kümmern. Für Container, die innerhalb einer Baustellenabsperrung aufgestellt werden sollen, bedarf es keiner Sondernutzungserlaubnis.
Außerdem wichtig zu wissen:
Die Antragsstellung übernehmen wir für Sie in einigen Städten gegen eine geringe Gebühr i.H.v. 15€ netto. Diesen Service bieten wir jedoch nicht in allen Städten an. Hierzu beachten Sie bitte die Auflistung weiter unten auf dieser Seite. Sollte Ihre Stadt nicht unter den Orten gelistet sein, in denen wir unseren Service anbieten, oder sollten Sie sich selbst um die Einholung der Sondernutzung kümmern wollen, ist in der Regel das Ordnungsamt, die Straßenverkehrsbehörde oder das Tiefbauamt der jeweiligen Stadt zuständig. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Behörde einige Tage Vorlaufzeit benötigt, um den Antrag zu prüfen.
Die Kosten für eine Stellgenehmigung variieren je nach Stadt und Stellfläche. Einige Städte bieten Pauschalpreise für feste Laufzeiten an, andere wiederum berechnen pro Quadratmeter und/oder pro Stelltag. Auch die Antragskosten sind dabei sehr unterschiedlich. Pauschal lässt sich also kein genauer Preis vorhersagen, dieser richtet sich nach Stadt und Laufzeit der Genehmigung.
Die Dauer der Gültigkeit ist ebenfalls unterschiedlich. Manche Städte wollen neben Nutzungsbeginn auch das exakte Datum der Container-Abholung wissen. Wird die beantragte Standzeit überschritten, muss ein neuer Antrag gestellt werden – die Antragskosten fallen also erneut an. Planen Sie deswegen lieber etwas mehr Zeit für Ihr Bauvorhaben ein.
In folgenden Städten bieten wir die Antragsstellung für Sie an: