Holz A4

AVV 17 02 04*
Holz A4 (behandeltes Holz)

Unter behandeltem Holz versteht man kesseldruckimprägnierte oder mit Holzschutzmittel behandelte Hölzer, die in der Regel für den Außeneinsatz witterungsbeständig gemacht werden, oftmals gut an der leicht grün- oder bräunlichen Färbung zu erkennen. Darunter fallen u.a. Jägerzäune, Dachstuhlholz oder Terrassendielen. Aufgrund der darin enthaltenen Chemikalien fallen auch A4-Hölzer unter die nachweispflichtigen Sonderabfälle.

Diese Abfallart nehmen wir leider nicht als Selbstanlieferung an unserem Recyclnghof entgegen.
Sie benötigen einen Container für die Entsorgung von Holz A4?
Welche Abfälle zählen zu(m) Holz A4?
  • Behandeltes Holz A4 – bspw. kesseldruckimprägniertes, getränktes, gestrichenes, lackiertes oder gespritztes Holz
  • Holz, welches mit Holzschutzmittel auf Wasserbasis gestrichen wurde, zählt zu Holz A1-A3 und muss nicht als Sonderabfall entsorgt werden
Welche Abfälle zählen NICHT zu(m) Holz A4?
  • Diese Abfallart muss als sortenreiner Abfall entsorgt werden. Sämtliche Stoffe, außer die unter den erlaubten Abfällen aufgeführten, sind hiervon ausgeschlossen. Bei falscher Befüllung unserer Container berechnen wir die Änderung auf die neue Abfallart und ggbf. anfallende Sortierkosten.
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